'Staatenlos ist eine Person, die kein Staat aufgrund seiner Gesetze als seinen Staatsangehörigen anerkennt'. Diese Definition ist in Artikel 1 Absatz 1 des UNO Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (StÜ; SR 0.142.40) aufgeführt. Das Übereinkommen wurde im Jahr 1954 von der UNO erlassen, um die rechtliche Situation und den Aufenthalt der im Zweiten Weltkrieg aus ihren ursprünglichen Ländern vertriebenen Menschen zu regeln, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der UNO Flüchtlingskonvention von 1951 galten. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen im Jahr 1972. Das Bundesgericht fügt an, dass eine Person dann als staatenlos zu bezeichnen ist, wenn sie ohne eigenes Zutun die Staatsangehörigkeit verloren und keine Möglichkeit hat, diese (wieder) zu erlangen. Staatenlosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Der Reiseausweis für Staatenlose ist ein Passersatz, der an einen Staatenlosen im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen. Sonderregelung bei der Einbürgerung von Staatenlosen. Staatenlose sind Personen, die kein Staat nach seinem eigenen Recht als Staatsangehörige sieht. Staatsauflösungen, Gebietsabtretungen aber auch die willkürliche Verweigerung oder der Entzug der Staatsangehörigkeit durch einen Nationalstaat können zu Staatenlosigkeit führen. Betroffen sind insbesondere Angehörige von bestimmten ethnischen Gruppen in einem Nationalstaat oder Flüchtlinge, aber auch Personen nach dem Zerfall von Staatengemeinschaften oder Staaten wie der ehemaligen Sowjetunion und des ehemaligen Jugoslawiens. Staatenlosigkeit kann auch aufgrund unterschiedlicher Abstammungsprinzipien von Staaten bei neugeborenen Kindern eintreten. Staatenlos KreuzworträtselStaatenlosenübereinkommenDa sich die Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen oft überschneiden, übertrug die UN-Generalversammlung im Jahr 2003 dem UNO Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR ein spezielles Mandat für Staatenlose. Im Rahmen dieses Mandats arbeitet das UNHCR mit den Regierungen zusammen auf das Ziel hin, die rechtliche und soziale Situation von Staatenlosen zu verbessern und die Zahl von staatenlosen Personen zu vermindern. Für die Betreuung und Unterstützung von palästinensischen Flüchtlingen im Libanon, in Jordanien, in Syrien sowie in der West Bank und dem Gaza Strip errichtete die UNO bereits im Jahr 1949 die UN Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East UNRWA. Nach Artikel 14 der Organisationsverordnung vom 17. November 1999 für das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD (OV-EJPD; SR 172.213) ist in der Schweiz das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig für die Durchführung von Verfahren zur Anerkennung der Staatenlosigkeit. Ausländische Personen, die sich als staatenlos im Sinne des UNO Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen betrachten, können beim SEM ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit einreichen. Ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit kann beim SEM in einer Schweizer Amtssprache schriftlich eingereicht werden. Es muss eine konkrete Begründung und die vorhandenen Beweismittel enthalten.
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April 2019
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